Am 21.11.2017 hat das Landesverfassungsgericht die geplante Einführung der 2,5 % Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW als verfassungswidrig gekippt. Diese Sperrklausel sollte verhindern, dass zuviele Kleinparteien und Einzelbewerber in die Rathäuser einziehen. Die etablierten Parteien vermuteten, dass die Arbeit erschwert würde und sie dadurch sogar handlungsunfähig würden.
Acht Kleinparteien, darunter auch die Linken, die Piraten und die NPD, haben gemeinsam Klage eingereicht und Recht bekommen. Davon profitieren nun alle Kleinparteien. Die Violetten, die auf jeden Fall bei der nächsten Kommunalwahl in Oberhausen antreten werden, bedanken sich ganz herzlich bei den acht Parteien, die Kosten und Mühen aufgewendet haben, um diese Sperrklausel zu kippen. Merci!